Islamische Investitionen für neue Luxushotels in Zentralschweiz

Luzern (BZZ) – Bis 2011 wird das weltberühmte Hotelressort Bürgenstock über dem Vierwaldstätter See in der Zentralschweiz komplett saniert und ausgebaut. In sieben Hotels werden dann 461 Zimmer bereitstehen. Das Investitionsvolumen beträgt 300 Millionen Franken, für das die Barwa Real Estate Company aus Katar, ein nach islamischem Recht arbeitender Investor, aufkommt. Im Jahre 2000 hat die luxemburgische Rosebud Hotels Holding AG die Bürgenstock Hotels & Resort gekauft – und sich reichlich Zeit gelassen. Denn dass das heute 135 Jahre alte Hoteldorf einer gründlichen Auffrischung bedarf, war unbestritten.

Man habe sich Zeit gelassen, um den Bürgenstock mit all seinen Facetten kennen zu lernen, sagte Pierre Buyssens, Delegierter des Verwaltungsrates der Bürgenstock Hotels AG, der am Dienstag das Projekt für den neuen Hotelberg vorstellte. Der neue Bürgenstock umfasst sieben Hotels mit total 461 Zimmern. Dazu kommen unter anderem zehn Themenrestaurants, ein Kultur- und Konferenzzentrum, ein Theater mit 600 Sitzplätzen und diverse Anlagen für Sport und Freizeit. Die gesamte Anlage wird autofrei. Innerhalb des Resorts verkehren auf einer speziellen Servicestrasse nur hoteleigene Elektrofahrzeuge. Die Energiegewinnung erfolgt hauptsächlich über Erd­wär­me (ca. 70 Prozent) sowie Biomasse.

Investorin ist die Barwa Real Estate Company aus Katar. Sie gehört zu den grössten Immobilien-Unternehmen im Nahen Osten; der Staat Katar ist mit 45 Prozent beteiligt. Die Verhandlungen seien nicht ganz einfach gewesen, weil Barwa dem islamischen Recht (Scharia) untersteht, sagte Buyssens. Dieses verbietet unter anderem Zinsen und den Betrieb von Casinos, nicht aber Gewinne. Auch der Alkohol wird geächtet.

Damit auf dem Hotelberg dennoch Alkohol an die Gäste ausgeschenkt werden darf, stimmte Barwa einer pragmatischen Lösung zu, die bisher in Westeuropa einmalig ist. Der Gewinn aus dem Geschäft mit Alkohol fließt in die Prävention und wird an Organisationen überwiesen, die sich der Opfer des Alkohols annehmen. Barwa aus Katar und Rosebud aus Luxemburg sind beide im Verwaltungsrat der Bürgenstock AG vertreten.

Nimmt das Projekt die rechtlichen Hürden ohne Probleme und Verzögerun­gen, kann nach Vorliegen der Baubewilligung im Frühling oder Sommer 2009 mit den Arbeiten begonnen werden. Laut Pierre Buyssens will die Gesellschaft die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Gäste – Feriengäste, Kongressteilnehmer, Tagestouristen, aber auch Mitarbeitende – unter einen Hut bringen. Und auch die Natur und die Ökologie sollen nicht zu kurz kom­men. Für das Projekt zeichnet das Architekturbüro Hofmann & Gailloud in Lausanne verantwortlich.

Eine Studie der BAK Basel Economics rechnet bis zum Vollbetrieb im Jahre 2015 mit einem Wertschöpfungseffekt von rund 500 Mio. Franken. Dabei wird der Bürgenstock in der Betriebsphase rund 800 Personen beschäftigen.

Die Geschichte des Bürgenstock

Der Bürgenstock ist ein Schweizer Berg (1127,8 m ü. M.) und Nobelkurort in bester Aussichtslage auf 874 m ü. M. hoch über dem Vierwaldstättersee. Mit Ausnahme eines Teils des nördlichen Steilabfalls in den See, der zur Stadt Luzern gehört, ist das Plateau des Bürgenstocks Teil der Gemeinde Ennet­bürgen im Kanton Nidwalden.

Der Bürgenstock beherbergt schon seit 1872 mehrere Luxushotels und ein Kongresszentrum und war stets ein beliebter Ferienort der Reichen und Berühmten. Die Hotels sind über eine Strasse, ab Stansstad mit dem Postauto oder in den Sommermonaten von April bis Oktober von der Schiffsstation Kehrsiten aus mit der Bürgenstock-Bahn erreichbar. Im Frühjahr 2004 fanden auf dem Bürgenstock zwischen den Türkisch- und den Griechisch-Zyprioten hinter verschlossenen Türen Verhandlungen in der EU-Beitrittsfrage statt.

Auf dem Bürgenstock befindet sich der höchste Freiluft-Aufzug Europas, der Hammetschwand-Lift. Er verbindet den landschaftlich schönen Felsenweg mit dem Aussichtspunkt Hammetschwand, von wo aus man eine eindrucksvolle Sicht auf den Vierwaldstättersee und die umliegenden Berge genießt.

25.06.2008 / 061